Versicherung von Folgekosten durch Komplikationen:
Seit kurzer Zeit gibt es die Möglichkeit der Versicherung gegen Rückforderungsansprüche der Krankenkasse* für Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, d.h. einer Operation, einer Untersuchung und/ oder einer ambulanten Behandlung, die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation entstehen.
Nähere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch.